Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jänner 2020

Jedes harmonische Miteinander verlangt nach Regeln, so auch der Betrieb einer mobilen Reitschule. Damit sich Mensch und Tier gleichermaßen wohlfühlen, bitte ich Sie, sich an die folgenden Regeln zu halten, damit wir alle Freude am Reitsport haben können.

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die zwischen Manuel De Almeida Antunes (nachstehend „Lehrwart“ genannt) und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über die Erteilung von Reitunterricht, die Durchführung von Reitkursen und Seminaren, sowie über den Beritt von Pferden (nachstehend „Lehreinheit“ genannt).

§ 2 Durchführung des Reitunterrichts
Der Reitunterricht findet auf dem Pferd des Kunden, sowie auf der von ihm benannten Reitanlage statt, oder auf einem Schulpferd auf der Reitanlage in Bad Leonfelden. Die Reiteiheit beginnt mit der Anwesenheit des Lehrwartes.
Der Lehrwart hat beim Reitunterricht die Weisungsbefugnis. Das Reiten wird bei Zuwiderhandeln untersagt.
Der Lehrwart entscheidet unter Berücksichtigung der reiterlichen sowie gesundheitlichen Aspekte über die Einstufung des Kunden sowie über die Inhalte der Lehreinheit.
Der Kunde trägt dafür Sorge, dass sein Pferd zu Beginn der Reitstunde geputzt und in artgerechter Weise gezäumt und gesattelt, oder nach Absprache für Longe oder Arbeit an der Hand ausgerüstet ist.

§ 3 Ausrüstung
Jeder Reiter, der an den Reitstunden teilnimmt, hat einen Reithelm zu tragen. Der Reiter muß entsprechende Reitkleidung tragen, Richtlinie laut ÖTO. Der Helm muss den Bestimmungen der ÖTO entsprechen und so auf dem Kopf sitzen, dass dieser nicht rutschen kann. Das Tragen der Sicherheitsweste wird empfohlen, beim Springen ist sie Pflicht.
Eine Reitlehrerversicherung ist vorhanden. Eine Haftung wird nur im Rahmen dieser Versicherung übernommen. Auf Wunsch werden die Bedingungen ausgefolgt bzw. informiert. Jegliche weitere Haftung wird ausgeschlossen. Werden Dritte in irgendeiner Weise geschädigt, tritt die eigene Haftpflichtversicherung in Kraft. Eltern haften für Ihre Kinder.

§ 4 Entgelt
Das Entgelt ist vor jeder Lehreinheit in bar zur Zahlung fällig. Bei Berittverträgen ist das Entgelt für den kompletten Monat im Voraus zu bezahlen.
-Der Preis bestimmt sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
-Eine Lehreinheit dauert 30 oder 60 Minuten
-Die Lehreinheit kann aus Reitunterricht und/oder Theorie bestehen
-Die Lehreinheit wird an dem zwischen der Lehrwart und dem Kunden vorab vereinbarten Termin erteilt.
Der Lehrwart ist bestrebt, alle Terminwünsche im Interesse sämtlicher Kunden zu koordinieren. Dies setzt auch voraus, dass der Kunde den Lehrwart unverzüglich telefonisch oder sms oder wahlweise per whapsapp informiert, wenn er an der Einhaltung des Termins verhindert ist. Erfolgt diese Information nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, behält sich die Lehrwart vor, das volle Entgelt zu berechnen, es sei denn, es wird vom Kunden für gleichwertigen Ersatz gesorgt. Dies gilt auch dann, wenn der Termin wegen Unbenutzbarkeit der Reitanlage abgesagt wird.
Sagt die Lehrwart eine Lehreinheit ab, besteht ein Anspruch auf Erstattung des im Voraus entrichteten Entgelts, sofern zwischen den Parteien kein Alternativtermin vereinbart wird.

§ 5 Haftung
Die Teilnahme am Reitunterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Die Lehrwart weist darauf hin, dass sie für Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Reitunterricht oder dem Beritt eines Pferdes geschehen, eine Haftung nur insoweit übernimmt, als hierfür Versicherungsschutz besteht bzw. der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Lehrwart beruht. Schäden die durch groben Unfug oder fahrlässigen Umgangs entstehen, bezahlt der Verursacher.
Reiten ist Sport und benötigt eine passende Ausrüstung und eine gewisse Kondition. Pferde sind Fluchttiere, welche oft unerwartet auf etwas (z.B. ein wegfliegender Vogel oder eine unbedachte Bewegung eines Zuschauers, plötzlicher Lärm, usw.) reagieren. Auch ich als Lehrwart kann manchmal nicht verhindern, dass das Pferd einen Satz macht oder plötzlich schneller läuft als es eigentlich soll. Sollte ein Reiter jedoch vom Pferd fallen heißt das nicht gleich dass es zu einer Verletzung kommen muss, aber es kann zu einer Verletzung kommen. Personen die den Reitsport ausüben Reiten auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder!
Alle Eltern, die Ihren Kindern die Möglichkeit geben diesen Sport zu erlernen, müssen sich hierüber im Klaren sein. Die Rechtsbelehrung gehört zu meinen Aufgaben und damit gehen wir mit Freude zum schönsten Sport der Welt über.

§ 6 Reitkurse
Aus sicherheitstechnischen Gründen ist das Tragen einer Reitkappe Pflicht. Die Lehrgangsteilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Die Anmeldung ist gültig mit der gleichzeitigen Zahlung des Kursbeitrages auf das angegebene Konto und dem ausgefüllten Anmeldeformular.
Bei Rücktritt später als 4 Wochen vor Kursbeginn wird die Gebühr nur zurückerstattet, wenn der Kursplatz an einen anderen Teilnehmer vergeben werden kann. (laut Warteliste). Bei Rücktritt verrechnen wir 10% des Kursbeitrages als Bearbeitungsgebühr. Diese wird auch bei Teilnahme eines Ersatzteilnehmers nicht zurückerstattet.

Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass im Schadenfalle jegliche Haftungsansprüche gegenüber dem Ausbilder, dem Organisator, der Ausrüstung oder Stallbetreiber ausgeschlossen sind. Veranstalter und Kursleiter schließen jede Haftung für Schäden aus, sofern sie nicht auf vorsätzlicher oder grober Vertragsverletzung beruhen.
Der Teilnehmer muss den Pferdepass mit gültigem Impfschutz mitführen und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Für das Pferd muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen.
Der Veranstalter kann den Kursort verlegen, wenn ein driftiger Grund vorliegt.

§7 Allgemeine Bestimmungen
Fotos und Videoaufzeichnungen von anwesenden Peronen (im Rahmen des Kurses) dürfen nur nach Zustimmung des Teilnehmers und des Veranstalters veröffentlicht werden!

§8 Anlage
Auf der gesamten Anlage gilt Ruhe und Ordnung. Absolutes Rauchverbot im gesamten Stallgebäude. Im Außenbereich ist das Rauchen erlaubt, jedoch mit Vorsicht. Zigarettenstummel sind ordentlich zu entsorgen. Unbefugten ist das Betreten der Ställe, Heuböden oder sonstiger Nebenräume nicht gestattet.

§9 Reithalle und Viereck
Pferde sind Fluchttiere. Daher ist jegliche Art von Lärm zu vermeiden, um die Pferde nicht zu erschrecken. Das Herumlaufen oder Schreien auch in unmittelbarer Nähe der Reithalle oder des Vierecks ist untersagt.

§10 Koppel
Das Betreten der Pferdekoppel ist nur unter Aufsicht erlaubt. Alle Koppeln sind mit einem elektronischen Zaun gesichert.

§11 Pferde füttern
Das Füttern der Pferde ist strengstens verboten. Vor allem im Stall oder auf der Koppel steigert das Füttern die Verletzungsgefahr, da es zu Streitigkeiten führen kann. Viele wissen leider auch nicht was Pferde fressen dürfen. Auch bei Pferden gibt es Allergien oder Unverträglichkeiten und so können durch eine falsche Fütterung hohe Tierarztkosten entstehen. Wenn Sie eine Belohnung für die Schulpferde mitbringen wollen, dann nur nach Absprache und mit meiner ausdrücklicher Erlaubnis.

§12 Hunde
Das Streicheln und Füttern der hauseigenen Hunde ist ausdrücklich untersagt. Eltern sind verpflichtet dies auch ihren Kindern mitzuteilen. Hausfremde Hunde sind immer an der Leine zu führen und müssen sich während des Reitunterrichtes ruhig verhalten.

§13 Parken
Auf der gesamten Anlage gilt die StVO. Es ist in Schrittgeschwindigkeit zu fahren und besonders auf Kinder, Pferde und Hunde zu achten. Parken bitte nur auf der Zufahrt zum Stallgebäude.

Kontakt

Ich freue mich sehr über Anfragen von Ihnen.